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Wir sind für Sie da: +49 (0) 431-38675596 | E-Mail: info@komventus.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Komventus-Marketing GmbH

§ 1 Geltungsbereich, Identität, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge mit der Komventus-Marketing GmbH (nachfolgend „Komventus“) auf den Internetseiten www.komventus.de, www.gluecksradshop.com, www.acryltresor.de, www.bachelorarbeit-binden.com und www.copy-digitaldruck.de.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Komventus ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Komventus in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

(3) Die Identität von Komventus ist: Komventus-Marketing GmbH, Knooper Weg 142, 24105 Kiel, Deutschland, Tel.: +49 4 31 / 38 67 55 96, Fax: +49 4 31 / 38 67 55 98, E-Mail: info@Komventus.de, Homepage: www.Komventus.de, Geschäftsführung: Herr Michael Bortz, Amtsgericht Kiel HRB 115 12, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 269754263

(4) Komventus verkauft Produkte, insb. Glücksräder und Tresore mit und ohne individueller Gestaltung ausschließlich an Unternehmer. Diese Produkte werden zudem (ohne individuelle Gestaltung) sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher vermietet. Komventus bietet überdies Druckdienstleistungen an Unternehmer und Verbraucher an.

(5) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die Beauftragung von Komventus erfolgt über drei Wege.

a. Formlose Bestellung per E-Mail

Der Kunde schreibt eine E-Mail mit der Bestellung an info@komventus.de oder andere auf den jeweiligen Internetseiten angegebene Kontaktdaten. Dafür werden für eine zügige Bearbeitung nachfolgende Informationen benötigt:
 • Rechnungsadresse
 • Lieferadresse, falls abweichend von der Rechnungsadresse – bitte inkl. Ansprechpartner
 • gewünschtes Produkt einschließlich ggf. Zubehör
 • ggf. Druckdaten bzw. Gestaltungswünsche

b. Bestellbogen per E-Mail oder Fax

Der Kunde füllt das auf der jeweiligen Internetseite vorgehaltene Bestellformular aus und sendet dieses per E-Mail oder Fax zu.

§ 3 Lieferzeiten, Verzug, Lieferorte

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Komventus die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Komventus oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat Komventus auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Komventus, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(2) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Komventus von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Komventus nur berufen, wenn Komventus den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

(3) Komventus ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

(4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Komventus setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Vergütungsanspruch von Komventus durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so ist Komventus zum Rücktritt berechtigt oder kann die Ausführung von der vorherigen Vergütung (Vorkasse) oder Sicherheitsleitung abhängig machen.

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Komventus berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

(7) Es bestehen keine Lieferbeschränkungen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gefertigten Erzeugnisse im Eigentum von Komventus.

§ 5 Preise und Versandkosten, Abholung

(1) Alle Preise, die von Komventus angegeben werden, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn es liegt ein Tatbestand der Umsatzsteuerbefreiung vor.

(2) Die Preise können nicht pauschal über eine Preisliste angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von Komventus abhängen. Sie werden für jedes Angebot individuell berechnet. Das gleiche gilt für Zahlungskonditionen, Fälligkeiten und Zahlungsabschläge.

(3) Die Zahlung kann für Unternehmerkunden in Deutschland nach Rechnung, im Übrigen per Vorkasse durch Überweisung und PayPal erfolgen. Im Fall der Überweisung beginnt Komventus mit dem Auftrag erst nach Eingang der Zahlung, bei Zahlung durch PayPal oder auf Rechnung umgehend.

(4) Die Versandkosten werden dem Kunden im Angebot angegeben.

(5) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wählt Komventus die Art der Verpackung nach freiem Ermessen.

(6) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit dem Erhalt des jeweiligen Produkts durch den Kunden auf diesen über.

(7) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache auf den Kunden über, sobald Komventus die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.

(8) Falls die Abholung des Druckerzeugnisses und/oder der Vorlage durch den Kunden vereinbart ist, kommt der Kunde 14 Tage nach Mitteilung, dass das Druckerzeugnis und/oder die Vorlage zur Abholung bereitstehen, in Annahmeverzug. Nach 4 Wochen besteht keine Verwahrungsverpflichtung mehr seitens Komventus. Komventus behält sich vor, das Druckerzeugnis und/oder die Vorlage dann per Nachnahme an den Kunden zu schicken und/oder zu entsorgen.

§ 6 Ergänzende Regelungen für Mietverträge

(1) Die Mietdauer und die Mieten sowie deren Fälligkeit werden mit dem Vertragsschluss individuell vereinbart. Sofern die Miete zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen ist (vgl. § 4 Abs. 1) und sich diese der Höhe nach während der Mietzeit ändert, ändert sich dementsprechend im gleichen Umfang der auf die Miete zu zahlende Umsatzsteuerbetrag, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

(2) Der Beginn der Mietzeit wird ebenfalls vertraglich vereinbart. Ist kein Beginn vereinbart, beginnt die Laufzeit mit Zusendung des Mietobjekts.

(3) Ist der Beginn der Mietzeit vereinbart und verzögert sich die Lieferung und ohne dass das vom Kunden zu vertreten ist, entfällt für den Zeitraum der Verzögerung die Verpflichtung zur Mietzahlung.

(4) Beide Parteien können, sofern die Mietzeit nicht fest vereinbart ist, den Mietvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

(5) Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleibt das gesetzliche Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von Komventus auf die Miete durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist Komventus berechtigt, die Vertragserfüllung von einer Mietausfallsicherheit (z.B. Bankbürgschaft) abhängig zu machen.

(7) Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.

(8) Unerhebliche Mängel, die in angemessener Frist beseitigt werden, berechtigen den Kunden nicht, den Mietzins zu mindern oder Schadenersatz geltend zu machen.

(9) Die Untervermietung sowie die unentgeltliche Überlassung der Mietsache – ganz oder teilweise – an Dritte bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis von Komventus, ist andernfalls nicht gestattet.

(10) Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln. Er hat gegenüber Komventus alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um es uns zu ermöglichen, die Mietsache in einem vertragsmäßigen Zustand zu erhalten. Schäden sind vom Kunden vorbeugend abzuwehren.

(11) Der Kunde haftet für Schäden an der Mietsache, die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Angehörigen, Besucher, Lieferanten oder andere Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden sind.

(12) Zeigt sich während der Dauer des Mietverhältnisses an der Mietsache ein Mangel, zu dessen Beseitigung der Kunde nicht verpflichtet ist oder werden Vorkehrungen zum Schutze der Mietsache gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, hat der Kunde Komventus unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die rechtzeitige Mitteilung, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit Komventus durch die unterlassene Mitteilung gehindert war, Abhilfe zu schaffen, ist der Kunde nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß § 543 BGB zu kündigen oder Schadenersatz- und Aufwendungsersatz zu verlangen.

(13) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses zurück zu gewähren.

(14) Setzt der Kunde den Gebrauch der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert; § 545 BGB gilt somit nicht. Für diesen Fall ist der Kunde verpflichtet, an Komventus eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, deren Höhe mindestens der vereinbarten Miete entspricht. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere Mietausfallschäden, bleiben unberührt.

§ 7 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte/Rechte an Unterlagen, Daten

(1) Der Kunde versichert, dass die von ihm zum Druck übermittelten Daten und/oder Erzeugnisse dergestalt frei von Rechten Dritter sind, dass der Druck durch Komventus keine Rechte Dritter (insb. aber nicht abschließend Urheberrechte, Patentrechte, Designrechte, Wettbewerbsrechte) verletzt oder eine entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, ferner dass keine gesetzlichen Verbote verletzt werden.

(2) Der Kunde stellt Komventus von allen berechtigten Forderungen und Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. Dazu gehören auch angemessene Aufwendungen für die Rechtsverteidigung von Komventus, bezüglich derer Komventus auch einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten gegenüber dem Kunden hat.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Komventus unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit bei Komventus gefertigten Erzeugnissen geltend gemacht werden.

(4) Der Kunde überträgt Komventus – sofern erforderlich – die für die Auftragsausführung erforderlichen Nutzungsrechte (insb. aber nicht abschließend das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung).

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen Komventus und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Komventus der Sitz von Komventus.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.